Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage
FG Köln, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 11 K 6305/02
DRsp Nr. 2004/12244
Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage
1. Die Unternehmereigenschaft erlischt erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrieb zusammenhängen.2. Die Unternehmereigenschaft besteht dann weiter fort, wenn die Tätigkeit nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit in der Abwicklung der Pensionszusage zugunsten des früheren Gesellschafter-Geschäftsführers besteht.3. In Rechnung gestellte Vorsteuer steuerlicher Berater im Rahmen der weiteren Abwicklung der Pensionszusage ist abziehbar.
Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Vorsteuern aus Steuerberaterrechnungen und das dafür notwendige Vorliegen der Unternehmereigenschaft nach § 2UStG.
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