FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.09.2013
12 K 1800/12
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c; UrHG § 29 S. 2; UrhG § 31 Abs. 1; UrHG § 31 Abs. 2; UrhG § 31 Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2014, 10
DStRE 2014, 1188

Kein ermäßigter Steuersatz bei dem Vertrieb von Nutzungsrechten an digitalen Medien

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.09.2013 - Aktenzeichen 12 K 1800/12

DRsp Nr. 2014/2981

Kein ermäßigter Steuersatz bei dem Vertrieb von Nutzungsrechten an digitalen Medien

Der Vertrieb von Nutzungsrechten an digitalen Medien, der über öffentliche Büchereien erfolgt, unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, da keine Übertragung von Verwertungsrechten i. S. d. Urheberrechtsgesetzes erfolgt, sondern lediglich eine bestimmungsgemäße Nutzung der Werke ermöglicht wird.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c; UrHG § 29 S. 2; UrhG § 31 Abs. 1; UrHG § 31 Abs. 2; UrhG § 31 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob Umsätze der Klägerin aus dem Vertrieb von Nutzungsrechten an digitalen Medien dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.