1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist die Umsatzbesteuerung der Eintrittsgelder für von einer Gemeinde organisierte Dorffeste.
Die Gemeinde Xy, ab 2008 eingemeindet in die Stadt X (Klägerin), führt jährlich im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) an einem Wochenende im September ein Dorffest durch.
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