Streitig ist, ob Umsätze, welche die Klägerin im Rahmen ihres Betriebs gewerblicher Art „Auftragsforschung” erbracht hat, gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Die Klägerin ist eine Hochschule und als solche eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Am 15.02.2001 schloss die Klägerin einen Werkvertrag mit Y, in welchem sie sich zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie über … verpflichtete. Gemäß § 1 des Werkvertrages diente die Studie der wissenschaftlichen Begleitung eines Modellvorhabens im Sinne der §§ 63 ff. SGB V. …
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