I.
Streitig ist, ob die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Nichtstudierende im Betrieb von Studentenwohnheimen als einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Rahmen eines Zweckbetriebs im Sinne des § 66 der Abgabenordnung (AO) ausgeführt wird.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|