I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein Verein, der nach § 2 Abs. 1 seiner Satzung "die Förderung eines umweltschonenden Verhaltens und die Verminderung der durch das Auto verursachten Umweltbelastung" bezweckt. Nach § 2 Abs. 2 der Satzung wird der Satzungszweck verwirklicht durch
- "sachliche Information über die Umweltbelastung durch parkende bzw. fahrende Autos
- Mitgliederrundbrief, Diskussionsveranstaltungen, Hauswurfsendungen, Plakataktionen usw.
- die Vermittlung alternativer Verkehrsangebote zum Auto
- Unterstützung des Aufbaus eines Stadtteil-Verkehrsbüros, Unterstützung der Erarbeitung und Verbreitung stadtteilbezogener ÖPNV-Fahrpläne und anderer Informationsmaterialien über alternative Verkehrsmöglichkeiten usw.
- das Angebot der Mitbenutzung vereinseigener Fahrzeuge
- Unterhaltung bzw. Vermittlung einer Buchungszentrale, Unterhaltung der Fahrzeuge usw.
- die wissenschaftliche Auswertung der Erfahrungen gemeinschaftlicher Autonutzung
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|