Streitig ist, ob der Beklagte Umsatzsteuer, die der Kläger beim privaten Kauf eines Sofas an den inzwischen insolventen Verkäufer entrichtet hat, erstatten muss.
Der Kläger erwarb das Sofa mit Kaufvertrag vom 27. November 2001 bei dem Möbelhaus W für DM 1.394,-. Um 3% Skonto zu erhalten, leistete er bei Abschluss des Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von DM 1.352,- einschließlich Umsatzsteuer. Im Januar 2002 meldete das Möbelhaus Insolvenz an. Das Sofa wurde nicht mehr ausgeliefert.
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