FG Bremen - Urteil vom 02.02.2004
2 K 154/03 (5)
Normen:
UStG (1999) § 13 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 37 Abs. 2 ;

Kein Erstattungsanspruch eines privaten Käufers hinsichtlich der in der Anzahlung auf eine nicht erbrachte Leistung enthaltenen Umsatzsteuer; Erstattung von Umsatzsteuer

FG Bremen, Urteil vom 02.02.2004 - Aktenzeichen 2 K 154/03 (5)

DRsp Nr. 2005/4370

Kein Erstattungsanspruch eines privaten Käufers hinsichtlich der in der Anzahlung auf eine nicht erbrachte Leistung enthaltenen Umsatzsteuer; Erstattung von Umsatzsteuer

Leistet ein privater Verbraucher eine Anzahlung für eine Leistung, die der anschließend in Insolvenz gefallene Unternehmer tatsächlich nicht mehr ausgeführt hat, besteht eine gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumeldende Forderung. Ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt in Höhe der in der Anzahlung für die nicht erbrachte Leistung enthaltenen Umsatzsteuer steht dem Endverbraucher dagegen nicht zu.

Normenkette:

UStG (1999) § 13 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte Umsatzsteuer, die der Kläger beim privaten Kauf eines Sofas an den inzwischen insolventen Verkäufer entrichtet hat, erstatten muss.

Der Kläger erwarb das Sofa mit Kaufvertrag vom 27. November 2001 bei dem Möbelhaus W für DM 1.394,-. Um 3% Skonto zu erhalten, leistete er bei Abschluss des Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von DM 1.352,- einschließlich Umsatzsteuer. Im Januar 2002 meldete das Möbelhaus Insolvenz an. Das Sofa wurde nicht mehr ausgeliefert.