Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage wegen eines vom FA unter Hinweis auf ein Musterverfahren beim EuGH vorläufig veranlagten Streitpunktes; Umsatzsteuer 2000
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.2003 - Aktenzeichen 3 K 2571/02
DRsp Nr. 2004/6801
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage wegen eines vom FA unter Hinweis auf ein Musterverfahren beim EuGH vorläufig veranlagten Streitpunktes; Umsatzsteuer 2000
Hat das FA den Umsatzsteuerbescheid wegen der Einschränkung des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 bUStG 1999 und unter Hinweis auf das Verfahren V R 30/00, in dem der BFH die Sache dem EuGH zur Überprüfung vorgelegt hat, für vorläufig erklärt, so ist eine gleichwohl wegen der Rechtmäßigkeit von § 15 Abs. 1 bUStG 1999 erhobene Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.