FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.09.2001
IV 169/00
Normen:
UStG § 15 Abs. 2 ; UStG § 4 Nr. 12a ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1577

Kein Reihengeschäft bei der Beköstigung von Studenten und Seminarteilnehmer, die ein Caterer in einem Bildungsinstitut erbringt

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen IV 169/00

DRsp Nr. 2003/11835

Kein Reihengeschäft bei der Beköstigung von Studenten und Seminarteilnehmer, die ein Caterer in einem Bildungsinstitut erbringt

Überläßt eine Bildungseinrichtung eine Mensa "kostenlos" an einen Caterer, der die Studenten und Seminarteilnehmer beköstigt, scheidet eine Option zur Steuerpflicht hinsichtlich der steuerfreien Umsätze betreffend die Verpflegung der Studenten aus (kein Reihengeschäft hinsichtlich der Speisen von Caterer an das Bildungsinstitut und von diesem an die Studenten)

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 2 ; UStG § 4 Nr. 12a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt, dem Kläger (Kl.) zu Recht den Vorsteuerabzug versagt hat, soweit die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) auf den Küchen- und Kantinenbereich sowie die dazu gehörenden Baulichkeiten entfallen.

Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: