FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.12.2013
5 K 914/08
Normen:
UStG 1999 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; UStG 1999 § 14 Abs. 4 S. 1; UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DB 2014, 640

Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung bei fehlender Leistungsbeschreibung und Bezugnahme auf nicht eindeutig bezeichnete Geschäftsunterlagen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.12.2013 - Aktenzeichen 5 K 914/08

DRsp Nr. 2014/3710

Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung bei fehlender Leistungsbeschreibung und Bezugnahme auf nicht eindeutig bezeichnete Geschäftsunterlagen

Der Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer GmbH, welche noch mit dem Voreigentümer eines Grundstücks vereinbarte Neu- und Modernisierungsleistungen erbracht hat, scheidet aus, wenn die Rechnung weder hinreichende Angaben zum Umfang der abgerechneten Leistungen enthält noch mit der undatierten Beschreibung „gemäß unserer Vereinbarung” eindeutig und schriftlich auf andere entsprechende Angaben enthaltende Geschäftsunterlagen Bezug nimmt.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG 1999 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; UStG 1999 § 14 Abs. 4 S. 1; UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin, der früheren B. KG (B. KG), ein Vorsteuerabzugsrecht aus einer Rechnung der M. GmbH zusteht.