AO (1977) § 42 ; UStG (1980) § 4 Nr. 14, § 14 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, § 15 Abs. 1, 2;
Fundstellen:
BB 1993, 132
BB 1993, 921
BFHE 169, 555
BStBl II 1993, 210
Kein Vorsteuerabzug bei Praxisvermietung an Ehemann und Abhängigkeit von dessen Zuwendungen
BFH, Urteil vom 22.10.1992 - Aktenzeichen V R 33/90
DRsp Nr. 1996/11700
Kein Vorsteuerabzug bei Praxisvermietung an Ehemann und Abhängigkeit von dessen Zuwendungen
»1. Erwirbt die Ehefrau eines Arztes ein Haus, läßt sie ein Geschoß in Praxisräume umbauen und vermietet sie diese ihrem Ehemann, steht ihr wegen Mißbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch bei Option für die Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze kein Vorsteuerabzug zu, wenn sie die laufenden Aufwendungen für das Grundstück und den Kapitaldienst nicht aus der Miete und aus sonstigem eigenen Einkommen decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemanns in nicht unwesentlichem Umfang angewiesen ist.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.