FG Münster - Urteil vom 03.04.2014
5 K 383/12 U
Normen:
UStG § 14c; UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1;
Fundstellen:
BB 2014, 1237

Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG

FG Münster, Urteil vom 03.04.2014 - Aktenzeichen 5 K 383/12 U

DRsp Nr. 2014/9059

Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG

1) Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die auf einem unberechtigten Steuerausweis gemäß § 14c UStG beruhen, ist nicht zulässig. 2) Der Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks, dessen Lieferung vom Verkäufer in betrügerischer Absicht von vornherein nicht beabsichtigt war, ist demnach nicht zulässig.

Normenkette:

UStG § 14c; UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines sog. betrügerischen Schneeballsystems, im Rahmen dessen der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, eine Lieferung aber ausblieb.

Der Kläger (Kl.) betreibt seit Jahren eine Handelsagentur für Möbel. Am 28.04.2010 meldete er einen weiteren Gewerbebetrieb „Energieerzeugung und Energievermittlung” an (GA Blatt 45).