FG Thüringen vom 05.05.1999
I 443/98
Fundstellen:
EFG 1999, 1050

Kein Wahlrecht bei umsatzsteuerlicher Organschaft

FG Thüringen, vom 05.05.1999 - Aktenzeichen I 443/98

DRsp Nr. 2001/3267

Kein Wahlrecht bei umsatzsteuerlicher Organschaft

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfüllt, besteht für den Organträger hinsichtlich des Eintritts der Rechtsfolgen kein Wahlrecht.

Für die Praxis:

Auch der BFH hat entschieden, daß die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zwar eine "systemwidrige Ausnahme" darstellt, aber sowohl mit dem GG als auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (BFH vom 19.10.1995, BFH/NV 1996, 723). Eine gesetzliche Bestimmung darf zudem nicht über ihren Wortlaut hinaus ausgelegt werden. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist in bezug auf den Verlust der Selbständigkeit und der Unternehmereigenschaft eindeutig.

Fundstellen
EFG 1999, 1050