FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.03.2025
2 K 80/24
Normen:
EStG § 33;

Anerkennung von Kosten einer ärztlichen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2025 - Aktenzeichen 2 K 80/24

DRsp Nr. 2025/7302

Anerkennung von Kosten einer ärztlichen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung

1. Allein die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um einen zukünftigen Kinderwunsch gegebenenfalls zu ermöglichen, führt auch bei diagnostiziertem PCOSyndrom nicht dazu, dass es sich um Aufwendungen handelt, die als außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigen wären. 2. Von solchen Aufwendungen für ein sog. "social freezing" abzugrenzen sind Aufwendungen für eine Kryokonservierung als Voraussetzung für eine geplante künstliche Befruchtung bei diagnostizierter Sterilität.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Kosten einer ärztlichen Behandlung in Höhe von x € als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2022.