FG Nürnberg - Urteil vom 11.12.2012
2 K 652/10
Normen:
AO § 165; UStG § 15;

Keine Berücksichtigung der Umsatzsteuer beim sog. Halbteilungsgrundsatz

FG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 2 K 652/10

DRsp Nr. 2013/2556

Keine Berücksichtigung der Umsatzsteuer beim sog. „Halbteilungsgrundsatz“

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine generelle verbindliche Belastungsobergrenze für die Gesamtsteuerbelastung in Form eines „Halbteilungsgrundsatzes“.

Normenkette:

AO § 165; UStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Festsetzung der Umsatzsteuer 1992 und 1993 gegen den sog. „Halbteilungsgrundsatz” verstößt, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung von 22.06.1995 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655, formuliert hat.

Die Klägerin ist Inhaberin eines Einzelunternehmens. Nach einer Betriebsprüfung ergingen am 21.07.2000 u.a. Umsatzsteuerbescheide für die Streitjahre, in denen die Steuer ohne Änderung gegenüber den Angaben in den Steuererklärungen auf ./. 388.350,70 DM (1992) bzw. auf 9.554,80 DM (1993) festgesetzt und der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 i.V.m. § 164 Abgabenordnung - AO -) jeweils aufgehoben wurde, § 164 Abs. 3 AO.