BFH - Urteil vom 11.05.2006
V R 33/03
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 ; UStG (1991/1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2006, 1615
BB 2006, 1895
BFH/NV 2006, 1602
BFHE 213, 264
BStBl II 2006, 699
DStR 2006, 1225
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 11.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 550/98

Keine Entgeltminderung bei Ausgabe von Parkchips

BFH, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen V R 33/03

DRsp Nr. 2006/19224

Keine Entgeltminderung bei Ausgabe von Parkchips

»Eine Minderung des Kaufpreises einer Ware liegt nicht vor, wenn der Käufer vom Verkäufer zur Ware einen Chip erhält, der zum verbilligten Bezug von Leistungen eines Dritten berechtigt, und der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die Ware unabhängig davon, ob er den Chip annimmt, zu zahlen hat und die Rechnung über den Warenkauf diesen Kaufpreis ausweist.«

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 ; UStG (1991/1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob sich der Kaufpreis einer Ware mindert, wenn der Käufer zur Ware einen Chip erhält, der ihn zum verbilligten Bezug von Leistungen Dritter berechtigt.