1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist der Umfang der Änderung der Bemessungsgrundlagen für Umsätze eines Reisebüros, das durch die Weitergabe von Vermittlungsprovisionen Preisnachlässe an die Endkunden sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie eigene und vermittelte Reiseleistungen gewährt hat.
Die Klägerin, eine GmbH ist u.a. als Reisebüro tätig, indem sie Bildungsreisen vermittelt, organisiert und durchführt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|