Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Streitig ist, ob es sich bei dem Verkauf des Kundenstammes der Klägerin um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt.
In 2000 schloss die Bäckerei ME GmbH mit der M. Backshops GmbH (im Folgenden Käuferin) folgende Vereinbarung:
"... Die Übergeberin beabsichtigt, aus produktionstechnischen und wirtschaftlichen Gründen ihren Geschäftsbetrieb auf Dauer einzustellen.
Die Übernehmerin ist zur Auslastung ihrer in W. im Bau befindlichen Kapazitäten aneiner Übernahme der Kunden der Übergeberin interessiert.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|