Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im Konkurseröffnungsverfahren
BGH, Urteil vom 12.11.1992 - Aktenzeichen IX ZR 68/92
DRsp Nr. 1993/272
Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im Konkurseröffnungsverfahren
»Veräußert ein Sequester im Konkurseröffnungsverfahren Vermögensgegenstände des späteren Gemeinschuldners, so haftet der Sequester nicht für den Ausfall, der dem Finanzamt dadurch entsteht, daß die für diese Verkäufe anfallende Umsatzsteuer nur eine Konkursforderung - nicht eine Masseschuld - begründet.«
Normenkette:
KO § 82, § 106 Abs. 1 S. 2;
Tatbestand:
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