FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.07.2009
3 K 377/09
Normen:
AO § 227; AO § 5; AO § 37 Abs. 1; AO § 233a; FGO § 102 S. 1; UStG 1999 § 14 Abs. 2 S. 2; UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 15 Abs. 2; UStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 3; GG Art. 3 Abs. 1;

Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber dem Rechnungsempfänger; Kein Anspruch auf Fortführung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.07.2009 - Aktenzeichen 3 K 377/09

DRsp Nr. 2009/24423

Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber dem Rechnungsempfänger; Kein Anspruch auf Fortführung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis

1. Hat die Klägerin den Vorsteuerabzug für ihr im Zusammenhang mit "sale-and-lease-back"-Geschäften fälschlicherweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in Anspruch genommen, hat das Finanzamt den Vorsteuerabzug später gegenüber der Klägerin in geänderten Umsatzsteuerbescheiden rückgängig gemacht und wurden nach Ergehen eines - im Ergebnis für die Klägerin ungünstigen - BFH-Urteils die Rechnungen berichtigt und der Klägerin vom Rechnungsaussteller die zuvor unberechtigt in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstattet, so hat die Klägerin keinen Anspruch auf Erlass der wegen der Umsatzsteuernachforderungen nach § 233a AO festgesetzten Nachzahlungszinsen infolge sachlicher Unbilligkeit.