Das klagende Land verlangt vom Beklagten Ersatz eines Umsatzsteuerausfalls aus Geschäften der U. Süßwaren GmbH, an denen der Beklagte als Sequester mitwirkte.
Dieses Unternehmen (fortan: GmbH oder Schuldnerin) stellte am 4. Juli 1988 Konkursantrag. An demselben Tage ordnete das Konkursgericht die Sequestration zur Sicherung und Feststellung der Masse an, verhängte ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen die Schuldnerin und bestellte den Beklagten zum Sequester.
Die GmbH veräußerte am 19. /26. Juli 1988 mit Zustimmung des Beklagten und der Sicherungseigentumer Warenvorräte für 280000 DM und Betriebsanlagen für 125000 DM (jeweils netto). Die darauf entfallende Umsatzsteuer von insgesamt 37. 100 DM wurde nicht abgeführt.
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