FG München - Urteil vom 21.03.2013
14 K 2542/11
Normen:
UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 3 S. 1; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8; UStDV § 17a Abs. 1; UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 4; UStDV § 17c Abs. 2 Nr. 2; UStDV § 17c Abs. 1 S. 2;

Keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen trotz Einholung einer Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei in mehrfacher Hinsicht unrvollständigem Beleg- und Buchnachweis

FG München, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 14 K 2542/11

DRsp Nr. 2013/17976

Keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen trotz Einholung einer Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei in mehrfacher Hinsicht unrvollständigem Beleg- und Buchnachweis

1. Erbringt der Unternehmer den Beleg- und Buchnachweis in mehrfachen Hinsicht nicht vollständig, erweisen sich Nachweisangaben als unzutreffend oder bestehen berechtigte und nicht durch den Unternehmer ausgeräumte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, liegen auch dann keine steuerfreien innergemeinschaftlichen, sondern steuerpflichtige Lieferungen vor, wenn zwar jeweils eine qualifizierte Bestätigungsabfrage zur USt-IdNr. des Abnehmers eingeholt worden ist, mehrere Mängel beim Beleg- und Buchnachweis jeoch den „sicheren Nachweis” der materiellen Anforderungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung verhindern; dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Unternehmer ein subjektiver Schuldvorwurf zu machen ist.