Der Umsatzsteuerbescheid für 2018 vom 18.12.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.11.2022 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um ... € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Umsätze der sogenannten Kältetherapie in einer Kältekammer.
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