I.
Die Antragstellerin ist Alleinerbin ihrer am 15.03.2000 verstorbenen Mutter (geb. 1910). Diese bezog jahrelang neben einer Rente Einnahmen aus dem Mietshaus A.-Str. 13a in XX. Diese Einnahmen versteuerte sie nicht. Sie reichte zumindest in den Jahren ab 1989 weder Einkommens- noch Vermögensteuererklärungen ein. Im Grundbuch eingetragener Eigentümer des genannten Grundstücks war noch der seit 1942 vermisste Ehemann der Erblasserin. Erst nach dem Ableben ihrer Mutter hat die Antragstellerin ihren Vater für tot erklären lassen.
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