I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Sänger mit einem festen Engagement an einer Oper. Im Streitjahr 1991 trat er mit dem Pianisten P bei verschiedenen Konzerten in Deutschland auf. Die Veranstalter schlossen dabei jeweils gesonderte Verträge mit dem Kläger und P; dementsprechend zahlten sie auch die Honorare jeweils getrennt an jeden Vertragspartner aus.
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