Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist eine onkologische Gemeinschaftspraxis der Eheleute A.. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte der Beklagte unter anderem fest, dass Umsätze, die aus Zuarbeiten zu einer Tumordatenbank erzielt wurden, nach § 14 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu Unrecht als steuerfreie Umsätze behandelt wurden und erhöhte dementsprechend die Netto-Umsätze im Streitjahr 2004 um 11.633,83 EUR und im Streitjahr 2005 um 11.146,46 EUR. Hierdurch wurde die so genannte Kleinunternehmer-Grenze nach § 19 UStG überschritten. Auf Textziffer 9 des Prüfungsberichts vom 09.12.2009 wird Bezug genommen. Die nach § 164 Abs. 2 () geänderten Umsatzsteuerbescheide wurden unter dem Datum 18.10.2011 erneut bekannt gegeben. Hiergegen hat die Klägerin mit Zustimmung des Beklagten Sprungklage erhoben.
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