BFH vom 18.06.1993
V R 101/88

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bräunungsstudio (§ 12 UStG)

BFH, vom 18.06.1993 - Aktenzeichen V R 101/88

DRsp Nr. 1997/8755

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bräunungsstudio (§ 12 UStG)

Werden Lichtbäder nicht zu Heilzwecken, sondern ganz überwiegend zum Zwecke der Hautbräunung verabreicht, so liegen keine "Heilbäder" i.S.d. § 12 Abs. 2 UStG vor. Der Nachweis des Heilzwecks in Einzelfällen reicht für eine generelle Umsatzsteuerbegünstigung nicht aus.

Für die Praxis:

Im Streitfall ergab das Gutachten des durch das Gericht bestellten Sachverständigen überdies, daß die verabreichten Lichtbäder keinen nachweisbaren gesundheitsfördernden Effekt hätten. Die Schädlichkeit der eingesetzten Strahlungen sei höher einzustufen als ihr etwaiger Nutzen.