FG Köln - Urteil vom 14.04.1999
11 K 5399/95
Normen:
Richtlinie 77/388 EWG Art. 5 Abs. 6 ; UStG § 4 Nr. 28 ;

Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung bei dessen Anschaffung

FG Köln, Urteil vom 14.04.1999 - Aktenzeichen 11 K 5399/95

DRsp Nr. 2002/12414

Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung bei dessen Anschaffung

1. Die Lieferung eines Pkw ist nicht bereits deshalb umsatzsteuerfrei, weil der Unternehmer bei der Anschaffung des Pkw keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte. 2. Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG stellt die Entnahme eines Gegenstandes, der zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat, einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Dies bedeutet jedoch nicht umgekehrt, dass eine entgeltliche Lieferung einem entsprechenden Eigenverbrauch gleichgestellt wird, wenn dieser Eigenverbrauch steuerfrei zu lassen ist.

Normenkette:

Richtlinie 77/388 EWG Art. 5 Abs. 6 ; UStG § 4 Nr. 28 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin betrieb als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Streitjahr .... ............................... und ............ sowie ................................. In ihrer Umsatzsteuererklärung .... gab sie gemäß § 4 Nr. 12 und 28 UStG steuerfreie Erlöse in Höhe von .......... DM und steuerpflichtige Erlöse (14 %) in Höhe von ......... DM an.