1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das bei Grundstücksveräußerungen mitveräußerte Inventar ebenfalls unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fällt.
Der Kläger erzielt Umsätze aus der Vermietung, Vermittlung und dem Handel von bzw. mit Immobilien.
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