FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.05.2002
IV 170/00
Normen:
UStG § 15a Abs. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ; ewgrl 388/77 Art. 24 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2247
EFG 2002, 1195

Keine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG beim Wechsel zur Regelbesteuerung / § 19 UStG verstößt nicht gegen EWGRichtl 77/388

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.2002 - Aktenzeichen IV 170/00

DRsp Nr. 2002/13695

Keine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG beim Wechsel zur Regelbesteuerung / § 19 UStG verstößt nicht gegen EWGRichtl 77/388

1. Der Übergang von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Besteuerung der Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG führt zu keinem Wechsel der Verwendungsverhältnisse im Sinne des § 15a Abs. UStG hinsichtlich der im Unternehmen weiter verwendeten Wirtschaftsgüter. 2. Die Regelung des § 19 Abs. 1 UStG verstößt nicht gegen Art. 24 Abs. 2 EWGRichtlinie77/388.

Normenkette:

UStG § 15a Abs. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ; ewgrl 388/77 Art. 24 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Wechsel eines Kleinunternehmers zum regelbesteuerten Unternehmer eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit der Folge darstellt, dass Vorsteuern aus Herstellungskosten eines Gebäudes zeitanteilig zum Abzug zuzulassen sind, die in der Zeit angefallen sind, in der der Unternehmer noch als Kleinunternehmer nicht zur Umsatzsteuer herangezogen worden ist.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: