Diese Möglichkeit wird hier bejaht; bei entsprechender Reife des Kindes kann eine Bevollmächtigung des nichtsorgeberechtigten Elternteils durch das Kind angenommen werden. Ebenso (für die Möglichkeit des noch nicht sorgeberechtigten Elternteils, den anderen Elternteil wirksam zu mahnen): OLG Frankfurt/M., FamRZ 1986, 592 (hier war allerdings nach Auffassung des Gerichts die Mahnung so lange schwebend unwirksam (§ 177 Abs. 1 BGB), bis sie durch den mahnenden Elternteil selbst nach Erlangung des Sorgerechts genehmigt wurde). Anderer Ansicht: LSK-FamR/Hannemann, § 1613 BGB LS 15.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|