FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.09.2018
14 K 3709/16
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 4 Nr. 13; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4 S. 1; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. l); WEG § 21 Abs. 1;

Klärungsbedürftigkeit der Befreiung der Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und Betriebskosten eines Blockheizkraftwerks (BHKW); Vorlage der Rechtsfrage zur Vorabentscheidung

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.09.2018 - Aktenzeichen 14 K 3709/16

DRsp Nr. 2019/12289

Klärungsbedürftigkeit der Befreiung der Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und Betriebskosten eines Blockheizkraftwerks (BHKW); Vorlage der Rechtsfrage zur Vorabentscheidung

Es ist zweifelhaft, ob § 4 Nr. 13 UStG mit Unionsrecht - insbesondere der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - vereinbar ist, soweit nach dieser Vorschrift die Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Tenor

1.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

2.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1) dahingehend auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist?

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 4 Nr. 13; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4 S. 1; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. l); WEG § 21 Abs. 1;

Gründe

I.