1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung angeordnet hat.
Gegenstand des Unternehmens der Kläger ist Steuer- und Rechtsberatung.
Mit Schreiben vom 4. April 2006 ordnete das FA die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung an, die sich auf die Besteuerungs-/Voranmeldungszeiträume Juli 2005 bis Februar 2006 erstrecken und am 5. Mai 2006 beginnen sollte (Bl. 4 ff Rechtsbehelfsakte FA).
Das dagegen gerichtete Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg. Mit Entscheidung vom 27. September 2006 wies das FA den Einspruch als unbegründet zurück.
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