FG Düsseldorf - Urteil vom 19.01.2018
1 K 1018/16 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 24; BewG § 51; BewG § 51a;
Fundstellen:
BB 2019, 2070

Klage gegen mehrere Umsatzsteuerbescheide; Besteuerung der Umsätze für einen landwirtschaftlichen Betrieb nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG; Leistungsgegenstand Vieheinheit im Sinne von §§ 51, 51a BewG; Abhängigkeit des Entgelts vom Umfang des jeweiligen Leistungsbetrages als entscheidendes Merkmal der Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Leistungsbeitrag und steuerbarem Leistungsaustausch

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2018 - Aktenzeichen 1 K 1018/16 U

DRsp Nr. 2019/12369

Klage gegen mehrere Umsatzsteuerbescheide; Besteuerung der Umsätze für einen landwirtschaftlichen Betrieb nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG; Leistungsgegenstand "Vieheinheit" im Sinne von §§ 51, 51a BewG; Abhängigkeit des Entgelts vom Umfang des jeweiligen Leistungsbetrages als entscheidendes Merkmal der Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Leistungsbeitrag und steuerbarem Leistungsaustausch

Ob ein Gesellschafter gegenüber einer Gesellschaft aufgrund eines gesonderten schuldrechtlichen Austauschverhältnisses tätig wird oder allein auf gesellschaftsvertraglicher Ebene, unterliegt im Wesentlichen der tatrichterlichen Würdigung.