Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der nach Gesellschaftsvertrag vom 30. Juli 1996 als Gesellschafter die Ti.(10 %), die W.w.GmbH (84 %) und F. We. (6 %) beteiligt waren. Mit Beschluss vom 20. Mai 1999 wurde die W.w.GmbH aufgelöst und die Ti. GmbH zur Liquidatorin bestellt. Diese wiederum ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. Mai 2000 aufgelöst worden. Zur Liquidatorin ist die V.GmbH bestellt worden.
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