FG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.2008
1 K 3124/07 U
Normen:
UStG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1503

Kleinunternehmerbesteuerung; Unternehmensneugründung; Umsatzprognose; Rückwirkende Überprüfung - Anspruch auf Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung bei Neugründung eines Unternehmens

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 3124/07 U

DRsp Nr. 2008/16264

Kleinunternehmerbesteuerung; Unternehmensneugründung; Umsatzprognose; Rückwirkende Überprüfung - Anspruch auf Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung bei Neugründung eines Unternehmens

1. Nach Sinn und Zweck der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG ist bei Neugründung eines Unternehmens auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der 17.500 EUR nicht überschreiten darf. 2. Voraussetzung für die Bindung des neugründenden Unternehmers an die von ihm erklärte, diesen Grenzbetrag überschreitende Umsatzprognose ist, dass dieser realistische Erwartungen zugrunde lagen. 3. Ob dies der Fall ist, kann im Rahmen der Umsatzsteuerjahresveranlagung rückwirkend anhand objektiver Anhaltspunkte überprüft werden.

Normenkette:

UStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes UStG.