1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27.11.1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer verstoßen, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, nach denen die Mindestpreise für den Kleinverkauf von Tabakwaren durch Ministerialerlass festgesetzt werden müssen.2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.