Kommunale Mandatsträger als Amtsträger; Verhältnis § 108e - §§ 331 ff. StGB; Umsatzsteuerpflicht bei Schmiergeld
BGH, Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen 5 StR 453/05
DRsp Nr. 2006/16113
Kommunale Mandatsträger als Amtsträger; Verhältnis § 108e - §§ 331 ff. StGB; Umsatzsteuerpflicht bei Schmiergeld
»1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.b) Die Vorschrift des § 108eStGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.«