FG Sachsen - Urteil vom 10.04.2019
5 K 1472/17
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a Abs. 1;

Konkurrentenklage gegen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wegen Gemeinnützigkeit

FG Sachsen, Urteil vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 5 K 1472/17

DRsp Nr. 2022/7500

Konkurrentenklage gegen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wegen Gemeinnützigkeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beigeladenen.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich in der Form einer Konkurrentenklage gegen die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die durch das X. im Y. erbrachten Leistungen.

Die Klägerin ist eine gewerblich tätige GbR, deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen der Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen ____________ ist. Sie vertreibt ihre Produkte über das Internet und auf anderen Vertriebswegen (Messen etc.). Die Umsätze der Klägerin unterliegen dem allgemeinen Steuersatz.

Der Beigeladene ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der Mitglied im __________., im _____________, _____________, und der _____________ ist.