Konsequenzen des Brexits für das Vergütungsverfahren

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Konsequenzen des Brexits für das Vergütungsverfahren

Mit Schreiben vom 08.04.2019 (III C 1 - S 7050/19/10001 :002) hat das BMF zu den Folgen eines unkontrollierten Brexits Stellung genommen. Stellt ein im Vereinigten Königreich ansässiger Unternehmer nach einem Austritt einen Antrag auf Vorsteuervergütung, gelten die Vorschriften für die Vergütung an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Unternehmer. Ein im Inland ansässiger Unternehmer muss nach einem unkontrollierten Brexit die Vergütung von Vorsteuerbeträgen unmittelbar bei der Erstattungsbehörde des Vereinigten Königreichs nach den dort geltenden Regelungen für Unternehmer, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind, beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorsteuervergütung dort auch nach einem Brexit möglich sein wird.