| Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Ein Konsignationslager ist regelmäßig ein Lager, das der Warenlieferant bei seinem Abnehmer unterhält. Er muss dort immer eine bestimmte vereinbarte Menge an Waren vorhalten. Das Risiko einschließlich des Verlust- und Untergangsrisikos trägt der Lieferant. Der Kaufpreis für die Ware wird grundsätzlich erst fällig, wenn sie aus dem Lager entnommen wird. Diese z.B. in der Automobilbranche sehr beliebte Art der Lagerhaltung führt dazu, dass der Abnehmer immer ausreichend Ware hat und er aber gleichzeitig seine Liquidität schont und kein Verlustrisiko trägt. Die Risiken der Lagerhaltung für eine "just-in-time"-Produktion werden auf den Lieferanten abgewälzt.
Im Urteil vom 20.10.2016 (V R 31/15) hat der BFH entschieden, dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i.S.v. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung nach § 1a UStG.
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