BFH - Urteil vom 09.07.2025
XI R 29/23
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 2; AO § 162; EGRL 112/2006 Art. 73;
Fundstellen:
BB 2025, 2645
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 22.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1270/21

Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und Zugangsgewährung zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) als selbständige Hauptleistungen; Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012

BFH, Urteil vom 09.07.2025 - Aktenzeichen XI R 29/23

DRsp Nr. 2025/13336

Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und Zugangsgewährung zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) als selbständige Hauptleistungen; Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012

1. Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. 2. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 22.08.2023 - 1 K 1270/21 aufgehoben.

2. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2009 wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 27.06.2025 um ... € herabgesetzt und auf ... € festgesetzt.

3. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2010 wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 27.06.2025 um ... € herabgesetzt und auf ... € festgesetzt.