FG Niedersachsen - Urteil vom 14.03.2013
5 K 9/11
Normen:
UStG 1999 § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
BB 2013, 1238
DStRE 2014, 620

Kryokonservierung von Eizellen - steuerfreie Umsätze?

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen 5 K 9/11

DRsp Nr. 2013/13740

Kryokonservierung von Eizellen – steuerfreie Umsätze?

Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft fallen unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin müssen zwar therapeutischen Zwecken dienen, doch folgt daraus nicht zwangsläufig, dass die therapeutische Zweckbestimmtheit einer Leistung in einem besonders engen Sinne zu verstehen ist.

Normenkette:

UStG 1999 § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;

Tatbestand:

Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Kryokonservierung von befruchteten Eizellen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Mitglieder der GbR betreiben eine Arztpraxis für Reproduktionsmedizin, in der die komplette Diagnostik und Therapie von Paaren mit Kinderwunsch stattfindet.

Die Praxis führt künstliche Befruchtungen durch. Dazu werden zunächst der Patientin -oftmals nach vorheriger Hormonbehandlung - Eizellen entnommen. Diese Eizellen (regelmäßig nicht mehr als fünf) werden befruchtet und anschließend in der Praxis kryokonserviert. Die Klägerin führt die Kryokonservierung nur für eigene Patienten mit der Diagnose „Unfruchtbarkeit” durch.