Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 17 UStG, Abschn. 17.1 und 17.2 UStAE
Problemkreise:
Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so ist neben dem geschuldeten Umsatzsteuerbetrag durch den leistenden Unternehmer auch grundsätzlich der Vorsteuerbetrag des Leistungsempfängers zu berichtigen. Dies gilt beispielsweise auch bei Uneinbringlichkeit des Entgelts oder Nichtausführung der vereinbarten Leistung. Wichtig sind der richtige Zeitpunkt der Erfassung einer Änderung der Bemessungsgrundlage und die Beachtung bestehender Beleg- und Aufzeichnungspflichten.
Siehe auch:
Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG
Berichtigung des Vorsteuerabzugs