Kurzübersicht

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Rechtliche Grundlagen:

§ 14b UStG, § 31 UStDV, Abschn. 14b.1 UStAE, Art. 244 -248 Richtlinie 2006/112/EG

Problemkreise:

Die Aufbewahrung von Rechnungen ist im UStG gesondert in § 14b UStG geregelt. Es gibt daher speziellere Vorschriften als die allgemeinen über die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen in der Abgabenordnung.

Seit dem 01.08.2004 sind durch den Gesetzgeber Aufbewahrungspflichten für Privatpersonen in das UStG eingefügt worden.

Siehe auch:

Gutschrift

Rechnung