Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Problemkreise:
Im Rahmen der Umsatzbesteuerung gibt es international im Wesentlichen zwei Besteuerungsprinzipien, das Bestimmungsland- und das Ursprungslandprinzip.
Unter Ursprungslandprinzip i.S.d. deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird. Unter Bestimmungslandprinzip i.S.d. Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes.
Siehe auch:
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Opake Unternehmer bzw. atypischer Unternehmer oder Schwellenerwerber