Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§ 25a UStG, Abschn. 25a.1 UStAE

Problemkreise:

Die Vorschrift des § 25a UStG enthält eine Sonderregelung für die Besteuerung solcher Unternehmer, die als Wiederverkäufer bewegliche, körperliche Gegenstände liefern.

Siehe auch:

Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG

Einfuhr

Rechnung

Unberechtigter Steuerausweis

Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Zusätzliche Rechnungsanforderungen gem. § 14a UStG