Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Rechtliche Grundlagen:
§ 25b UStG, Abschn. 25b.1 UStAE
Problemkreise:
Die Regelung zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beinhaltet letztlich eine Vereinfachungsregelung. Diese besteht darin, dass eine steuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers eines (mit mindestens drei Unternehmern getätigten) Reihengeschäfts im Bestimmungsland vermieden wird. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist somit eine besondere Form des Reihengeschäfts.
Siehe auch:
Lieferort für bewegte Lieferungen
Lieferort für unbewegte Lieferungen
Lieferort für Versandhandelslieferungen