Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§
Problemkreise:
Durchlaufende Posten gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt. Bei dem leistenden Unternehmer entsteht dann - soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen - für diesen Betrag keine Umsatzsteuer. Die Abgrenzung zum umsatzsteuerbaren Entgelt sowie zum nichtsteuerbaren Schadenersatz und nichtsteuerbaren Zuschuss kann sich in der Praxis schwierig gestalten.
Siehe auch: